Nach reiflicher Überlegung, mittlerweile 12 Jahren unfallfreien Ausfahrten und dem nachdrücklichen Anraten fachkundiger Teilnehmer, habe ich mich mit einem spezialisierten Juristen entschieden ab der Saison 2019 einen Haftungsausschluss einzuführen. Die Haftungsklausel (auch Freizeichnungsklausel oder Haftungsausschluss) ist im Vertragsrecht eine Klausel, durch welche die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen begrenzt oder sogar ausgeschlossen wird. Als privater Organisator von „Cabrioausfahrten“ kann ich nicht die gleiche Gefährdungshaftung wie z.B. die großen Reiseveranstalter übernehmen. Die Teilnahme an unseren Cabrioausfahrten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Aus diesem Haftungsausschluss ausgenommen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten sich die „Haftungsausschlusserklärung“ über den Link downzuloaden, auszudrucken, sorgfältig & leserlich auszufüllen und vor Beginn der Ausfahrt dem Organisationsverantwortlichen (am besten mir😉) zu übergeben. Im Notfall habe ich bestimmt auch noch ein entsprechendes Blankoformular dabei. Ich weise hier ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an einer Veranstaltung von „Cabrioausfahrten“ nur mit einer entsprechend ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung möglich ist.
Ich bedanke mich für Ihr und Euer Verständnis.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären mit der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen alle weiteren Beteiligten, insbesondere
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Körperschäden), die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen,
und außer für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen den Haftungsverzicht der anderen Beteiligten an. Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und nicht vertraglicher Haftung sowie auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer und Herrn Andreas Lobocki als Organisator gilt „Deutsches Recht“ und der alleinige Gerichtsstand München.